Kreditkartensperrung bei Verlust beantragen

Eine Kreditkartensperrung wird notwendig, wenn die Karte gestohlen wird oder verloren geht. Denn in diesen Fällen könnte die Kreditkarte missbräuchlich eingesetzt werden. Somit könnte mit der Kreditkarte zum Beispiel an Geldautomaten in der ganzen Welt Bargeld abgehoben werden oder diese könnte zum Bezahlen eingesetzt werden. In vielen Fällen ist ein solcher missbräuchlicher Einsatz der Kreditkarte leicht möglich, wenn der Kreditkartenbetrüger die Kreditkarte in den Händen hält. In diesem Fall könnte die Kreditkarte zum Beispiel zum Bezahlen im Internet eingesetzt werden, denn dazu wird lediglich die eingeprägte Kreditkartennummer, das Verfallsdatum, sowie die aufgedruckte Prüfzimmer auf der Rückseite benötigt. Auch ein Bezahlen in Geschäften, an Tankstellen oder bei anderen Akzeptanzstellen ist oftmals möglich, denn bei nicht wenigen Akzeptanzstellen wird nicht das PIN-Verfahren angewendet, sondern das Unterschriftsverfahren. Allerdings haftet in diesem Fall das jeweilige Geschäft selbst für den Schaden, denn dieses ist verpflichtet, bei der Verwendung des Unterschriftsverfahrens die Unterschrift zu prüfen, wie durch die Vorlage des Personalausweises. Aus diesen Gründen sollte jeder Kreditkarteninhaber die Kreditkarte nach Verlust oder Diebstahl unverzüglich sperren lassen. Eine solche Kreditkartensperrung ist besonders einfach über die einheitliche Sperrhotline für Kreditkarten, die 116 116 möglich.

Diese Hotline kann vom deutschen Festnetz aus kostenlos angerufen werden. Sollte sich der Kreditkarteninhaber im Ausland aufhalten, dann fallen für diesen Anruf allerdings Gebühren an. Zudem ist es auch möglich, die ausgebende Bank aufzusuchen oder anzurufen, denn auch diese hat schnell die Möglichkeit, die Kreditkarte sperren zu lassen. Durch die Veranlassung der Kreditkartensperrung ist der Kreditkarteninhaber nicht mehr voll für den entstandenen Schaden haftbar, sondern die Haftung des Kreditkarteninhabers beschränkt sich häufig auf einen Betrag von maximal 150 Euro. Diese Haftungsbeschränkung ist allerdings von Kreditkartenunternehmen zu Kreditkartenunternehmen unterschiedlich, und so gibt es auch Kreditkartenmodelle, bei denen die Haftung des Kreditkarteninhabers auf maximal 50 Euro beschränkt ist. Durch die Kreditkartensperrung übernimmt das jeweilige Kreditkartenunternehmen den weiteren finanziellen Schaden, welcher je nach eingeräumter Kreditlinie sehr hoch werden kann.

Die Kreditkartensperrung sollte allerdings nicht nur bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte ausgeführt werden, sondern auch bei Auffälligkeiten des Kreditkartenkontos sollte mit einer Kreditkartensperrung nicht gezögert werden. Solche Auffälligkeiten können zum Beispiel Buchungen sein, welche sich der Kreditkarteninhaber nicht erklären kann. Durch eine Sperrung der Kreditkarte kann ein weiterer finanzieller Schaden vermieden werden, denn auffällige Buchungen können darauf hinweisen, dann ein Kreditkartenbetrüger bereits die Daten der Kreditkarten gestohlen hat und missbräuchlich verwendet. Für eine Klärung der Buchungen sollte der Kreditkarteninhaber auch mit dem Kreditkartenunternehmen Kontakt aufnehmen. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, dass sich das Kreditkartenunternehmen selbst mit dem Kreditkarteninhaber in Verbindung setzt, denn einige Unternehmen überwachen mit einem speziellen Sicherungssystem die Kreditkartenbuchungen, damit ungewöhnliche Transaktionen sofort auffallen. Sollte das System eine solche ungewöhnliche Transaktion finden, dann wird sich das Kreditkartenunternehmen sofort mit dem Kreditkarteninhaber in Verbindung setzten, um dies zu klären und um ggf. weitere Schritte einleiten zu können.